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Klar, dass jeder einmal einen schlechten Tag erwischen kann. Und eine Prüfung ist schnell vermasselt. Und dann sind da noch Familie, Gesundheit oder Arbeitgeber, die auch ganz schnell mal einen Strich durch die geplante Ausbilsdungs-"Rechnung" machen können. Deshalb steht jedem Kursteilnehmer während der Ausbildungszeit der Besuch von Kursen und Lehrgängen der Skipper-Schule mit gleichlautendem Ausbildungsziel grundsätzlich offen. Müssen Prüfungstermine von der Skipper-Schule oder von Kursteilnehmern verschoben werden oder werden Prüfungen oder Prüfungsteile nicht bestanden, können Kunden an nachfolgenden Kursen, Lehrgängen und Praxisausbildungen der Skipper-Schule mit gleichlautendem Ausbildungsziel innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Vertragsbeginn/Ausbildungsbeginn ohne weitere Lehrgangskosten teilnehmen. Für Ausbildungstörns auf dem Meer gilt diese Regelung nicht.


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